Kosten

Private Krankenversicherung und Selbstzahler 

Sind Sie privat versichert, beihilfeberechtigt oder kommen als Selbstzahler zu mir, bin ich nach dem Psychotherapeutengesetz verpflichtet, meine Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen. Eine Aufstellung der in der Psychotherapie prinzipiell vorkommenden Ziffern finden Sie hier. Für eine Einzelsitzung à 50min stelle ich auf Basis einer Honorarvereinbarung €118,03 in Rechnung. 

Gesetzliche Krankenversicherung

Sind Sie gesetzlich versichert, können Sie die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Privatpraxis über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren abrechnen. Informationen dazu finden Sie hier.
Sobald ein positiver Bescheid Ihrer Kasse vorliegt, können wir einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Vor der schriftlichen Zusage Ihrer Kasse ist dies nur auf Selbstzahlerbasis möglich.